Liegt die Ursache der Schimmelbildung Nachweislich im Verantwortungsbereich des Vermieters, ist nach vergeblicher Aufforderung zur Mängelbeseitigung sogar eine Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. In diesem Fall kann der Mieter sogar Umzugs- und Maklerkosten ersetzt verlangen. Die Rechtsanwälte Kotz helfen Mietern in dieser Situation weiter.
Man darf nach einem Verkehrsunfall nicht einfach den Unfallort verlassen, ohne die zuvor seine eigenen personenbezogenen Daten bei den Unfallbeteiligten zu hinterlassen. Verläßt man den Unfallort ohne die Daten zu hinterlassen, stellt dies ein unerlaubtes entfernen vom Unfallort dar und ist nach § 142 StGB strafbar (dies wird mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet). Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Christian Kotz hilft in diesen Fällen weiter.